„Für die Gebäudereiniger-Branche in Münster bedeutet dies: Chefs müssen Minijobbern mindestens 8,82 Euro Stundenlohn zahlen. Das ist der tariflich festgelegte Satz“, so Wolfgang Berkes. Der IG BAU-Chef wehrt sich dagegen, dass Minijobber als „Beschäftigte 2. Klasse“ behandelt werden: „Wenn schon Minijob, dann aber auch fair bezahlt.“
Allerdings sei die große Zahl von 400-Euro-Beschäftigungsverhältnissen eine insgesamt fatale Entwicklung. Arbeitgeber nutzen geringfügige Beschäftigungen immer häufiger, um Personalkosten zu drücken. „Insbesondere in der Gebäudereiniger-Branche in Münster sind Minijobs gang und gäbe. Dadurch werden letztlich immer mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängt,“ so der Gewerkschafter. Für viele sei der 400-Euro-Job längst zur „regulären Beschäftigung“ geworden – mit „sozialen Spätfolgen“. Berkes: „Minijobber haben keine Chance, ein ausreichendes Rentenpolster aufzubauen. Damit ist der direkte Weg in die Altersarmut vorprogrammiert.“
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