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Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen
„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im
Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die
Zusatzrente angewiesen“, sagt Detlev Hopp. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU
Münster-Rheine ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die
betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein
Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche
Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch
schwieriger als bisher“, betont Hopp. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach
aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die
IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der
Landwirtschaft.
Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der
Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle
landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom
Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten
macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.
Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-
Branchensekretär Jens Zimmermann unter 0151 72 31 36 01.