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EINIGUNG IM BAUHAUPTGEWERBE:
HÖHERE EINKOMMEN, WEGEZEITENTSCHÄDIGUNG UND OST-WEST-ANGLEICH IN SICHT
Danach bekommen die Bauarbeiter*innen im Westen für die Monate Juli bis Oktober 2021 – der vergangene Tarifvertrag ist im Juni dieses Jahres ausgelaufen – eine Corona-Prämie in Höhe von 500 Euro, im Tarifgebiet-Ost sind dies 220 Euro. Zum 1. November 2021 werden die Einkommen im Westen um 2 Prozent, im Osten um 3 Prozent angehoben. Am 1. April 2022 gibt es eine weitere Erhöhung um 2,2 Prozent (Ost: 2,8 Prozent) und am 1. April 2023 um weitere 2 Prozent (Ost: 2,7 Prozent). Ferner gibt es für das Tarifgebiet West am 1. Mai 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro, ein Jahr später sind es noch einmal 450 Euro. Die Laufzeit endet am 31. März 2024. Zusätzlich wird in dem neuen Vertrag festgehalten, dass im Jahr 2026 eine hundertprozentige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen erreicht sein muss. Jeder Betrieb im Tarifgebiet Ost kann jedoch per Haustarifvertrag auch früher einen Ost-West-Angleich für seine Beschäftigten festlegen.
"Unsere Vorstellungen für eine gerechtere Entlohnung der Beschäftigten lagen durchaus höher, aber mit diesem Kompromiss können wir leben", sagt der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Robert Feiger. "Die Einkommenssteigerung liegt insgesamt über der Inflationsrate, sie ist im Osten durchweg höher als im Westen und kommt somit der angestrebten Gleichstellung erheblich näher und wir haben die Angleichung von Ost- und Westlöhnen endgültig festgeschrieben. Damit ist ein Ende der jetzt über dreißigjährigen Ungleichbehandlung festgelegt. Das war uns wichtig", sagt Feiger. Somit sei mit Hilfe des Schlichters Professor Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, "in letzter Minute ein Streik" vorerst abgewendet worden und der Weg frei für die immensen Aufgaben, die anstehen: Rund 400 000 Wohnungen müssten pro Jahr in Deutschland entstehen, große Infrastrukturprojekte warteten auf ihre Vollendung, die Auftragsbücher der Bauunternehmen sind voll.
Die Einigung sieht auch eine Entschädigung für die oftmals langen Anfahrtswege der Beschäftigten zu ihren Baustellen vor. Danach soll es für bis zu 50 Kilometer vom 1. Januar 2023 an 6 Euro geben, ein Jahr später 7 Euro. Bei 51 bis 75 Kilometer gibt es 8 Euro (2024: 9 Euro) und über 75 Kilometer 11 respektive 9 Euro am Tag. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht täglich von ihrem Arbeitsplatz nach Hause fahren, gibt es ebenfalls einen Ausgleich – für eine bessere Planbarkeit erst – vom Jahr 2023 an: Bei einer Entfernung von 75 bis 200 pro Fahrt – hin und zurück also das Doppelte - 9 Euro, bis zu 300 Kilometer 18 Euro, bis 400 Kilometer 27 Euro und jede Anfahrt über 400 Kilometer wird mit 39 Euro ausgeglichen. Diese Regelungen werden in den Bundesrahmentarifvertrag mit einem Sonderkündigungsrecht - erstmals möglich Anfang 2026 - aufgenommen "Damit haben wir erstmals eine erkennbare Entschädigung für die vielen Beschäftigten, die erst nach langen Fahrten auf ihre Baustelle kommen. Sie haben oftmals gar keinen Einfluss darauf, wo sie eingesetzt werden, heute hier, morgen dort", sagt Carsten Burckhardt, im IG BAU-Vorstand zuständig für das Bauhauptgewerbe. „Natürlich sehen wir bei den Entschädigungen noch Luft nach oben, aber der Einstieg ist gemacht, zumal wir hier jetzt auch erstmals eine Gleichbehandlung der Bauarbeiterinnen und -arbeiter in den Tarifgebieten Ost und West haben."
Verhandlungspartner der IG BAU waren der Zentralverband der Deutschen Baugewerbes (Handwerk) und der Hauptverband des Deutschen Baugewerbes (Industrie). Die erste Tarifrunde war im Mai dieses Jahres. Die Bundestarifkommission der IG BAU wird in den nächsten Tagen endgültig über die Annahme des ausgehandelten Papiers entscheiden. Auch die Gremien der Arbeitgeberverbände müssen sich damit entsprechend befassen.