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Münster: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte
„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, 
betont Hopp. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist 
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer 
erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Münster-Rheine ruft die 
Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken 
zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie 
bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es 
nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz 
mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. 
Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur 
Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter 
informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit 
die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so 
Hopp. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der 
Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern 
diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den 
Lohnaufschlag verdient.“


